Neue Windvorranggebiete - Planung von Windkraftanlagen

von Christian Schlegel, 1. Bgm.

 

Folgend dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Regionale Planungsverband Allgäu im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.

 

Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Stöttwang kommen die Vorranggebiete 13 b, 14 18 a und 23 teilweise und das Vorranggebiet 17 ganz zu liegen.

 

Für das Vorranggebiet 18 a gibt es konkrete Pläne der VERUM Höbel Wind GmbH, die sich in der Genehmigungsphase befinden. Von den geplanten 8 Anlagen sollen 3 auf Stöttwanger Flur errichtet werden.

 

Geplant sind Anlagen mit 7 MW, 175 m Nabenhöhe und 175 m Rotordurchmesser.

 

Eine öffentliche Vorstellung zu detaillierteren Plänen, Planungsstand, Beteiligungsmöglichkeiten etc. durch den Projektentwickler findet am 04.11.2026 um 20:00 Uhr in der Gemeindehalle statt..

Bild: VERUM Höbel Wind GmbH

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